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Fünf Fakten über Staat und Religion

Getrennt und doch Partner: Wie das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland geregelt ist.

Claudia Keller, 27.03.2024
Trennung von Staat und Religion
Trennung von Staat und Religion © pigprox-stock.adobe.com

Religionen in Deutschland

In Deutschland können Menschen ihren Glauben frei praktizieren – unabhängig davon, welcher Religion sie angehören. Religion und Staat sind getrennt. Etwa jeder zweite in Deutschland ist Christ. Rund sieben Prozent sind Muslime und vier Prozent gehören anderen Religionen an. 36 Prozent der Bevölkerung, mehr als jeder dritte, gehören keiner Religion an; Tendenz steigend.

Trennung von Staat und Religion

Der deutsche Staat hat sich in seiner Verfassung verpflichtet, Religionen und Weltanschauungen neutral zu begegnen. Er darf sich selbst mit keinem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren. „Neutral“ bedeutet aber nicht, dass der Staat Religionen ablehnend oder gleichgültig gegenübersteht: Es ist politischer Konsens, dass Religionen zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat daher eine „fördernde Neutralität“ gegenüber Religionen und Weltanschauungen nahegelegt.

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Feiertage und Religionsunterricht

„Fördernde Neutralität“ bedeutet, dass Staat und Religionen in vielen Bereichen partnerschaftlich zusammenarbeiten: Der Staat beteiligt sich finanziell an Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die von Religionsgemeinschaften getragen werden. Die christlichen Feiertage wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten sind laut Verfassung geschützt – dann haben alle frei und die Geschäfte sind geschlossen. In den meisten Bundesländern erhalten Schüler an staatlichen Schulen Religionsunterricht und Theologen studieren an staatlichen Universitäten. Wer allerdings Religionslehrer oder Theologieprofessor werden will, braucht die Einwilligung seiner Kirche.

Kirchensteuer

Deutschland ist eins der wenigen Länder weltweit, die eine Kirchensteuer erheben. Damit finanzieren die Kirchen ihre Ausgaben für die Gemeinschaft. Die Finanzämter ziehen die Steuer für die Kirchen von deren Mitgliedern ein. Sie beträgt acht oder neun Prozent der Einkommensteuer.

Alte Verträge und neue Religionsgemeinschaften

Die Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften ist im Grundgesetz und durch Verträge geregelt. Viele Bestimmungen kommen aus einer Zeit, als die große Mehrheit der Deutschen einer Kirche angehörte. Sie sind deshalb auf die christlichen Kirchen zugeschnitten. Seit einigen Jahren versucht der Staat, den Islam in die Bestimmungen einzubeziehen. Das ist nicht einfach, da muslimische Gemeinschaften anders organisiert sind als die christlichen Kirchen und zum Beispiel kein Verzeichnis über ihre Mitglieder führen.

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