Was kann der UN-Menschenrechtsrat bewirken?
Deutschland sitzt ab 2027 erneut in dem UN-Gremium, das die Menschenrechte weltweit schützen soll – dabei jedoch an Grenzen stößt. Eine Reform könnte das ändern.
Was ist der UN-Menschenrechtsrat und welche Aufgaben hat er?
Der Menschenrechtsrat ist ein internationales Gremium der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Seine zentrale Aufgabe lautet: die Menschenrechte weltweit zu fördern und zu schützen. Dafür überprüft er regelmäßig die Menschenrechtslage in allen UN-Mitgliedstaaten und spricht Empfehlungen aus, um sie zu verbessern. Er kann zudem Untersuchungskommissionen einsetzen. So geschehen zum Beispiel in der Ukraine im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands, um Verstöße gegen grundlegende Rechte im Krieg festzuhalten, oder in Iran, um der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten nachzugehen.
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Einverständniserklärung öffnenSeit wann gibt es den UN-Menschenrechtsrat?
Der Menschenrechtsrat wurde 2006 gegründet; er folgte der früheren Menschenrechtskommission, die von 1946 bis 2006 bestand. Sie wurde ersetzt, weil sie als zu schwach galt und unter mangelnder Glaubwürdigkeit litt. Der neue Rat erhielt ein stärkeres Mandat; seither werden alle Staaten regelmäßig überprüft, während die frühere Kommission dies nur in einzelnen Fällen tun konnte. Ihr wurde zudem vorgeworfen, bei der Behandlung von Menschenrechtsverletzungen politisch selektiv vorzugehen.
Wie setzt sich der UN-Menschenrechtsrat zusammen?
Ihm gehören 47 Mitglieder an, die von der UN-Generalversammlung für drei Jahre gewählt werden. Jeweils 13 Sitze sind afrikanischen und asiatischen Ländern vorbehalten, acht gehen an lateinamerikanische und karibische, sechs an osteuropäische und sieben an westeuropäische und andere Länder. Deutschland wurde im Oktober 2026 zum sechsten Mal in den Menschenrechtsrat gewählt, mit 163 statt der notwendigen 97 Stimmen. Die nächste Mitgliedschaft dauert von 2027 bis 2029.
Wie arbeitet der Menschenrechtsrat?
Zu seinen wichtigsten Instrumenten zählt das „Allgemeine Periodische Länderüberprüfungsverfahren“, dem sich alle 193 UN-Mitgliedstaaten in festgelegten Abständen, etwa alle viereinhalb Jahre, unterziehen müssen. Jeder Staat wird auf die Einhaltung der Menschenrechte geprüft und erhält Hinweise auf Mängel oder Missstände. Bei der Überprüfung in Genf sprechen andere UN-Mitgliedstaaten konkrete Empfehlungen aus. Eine Gruppe aus drei ausgelosten Staaten begleitet das Verfahren. Der Staat muss dann zu jeder dieser Empfehlungen Position beziehen. Welche Empfehlungen er unterstützt und umsetzt, entscheidet er selbst. Deutschland wurde bisher viermal geprüft, zuletzt 2023. Bei insgesamt positiver Bewertung hielt der Rat Deutschland unter anderem dazu an, etwas gegen häusliche Gewalt an Frauen zu unternehmen.
Welche Wirkung haben die Empfehlungen des Rates?
Die Staaten setzen die Empfehlungen sehr unterschiedlich um. Manche nehmen sie ernst, ändern Gesetze oder führen Reformen ein. Andere ignorieren die Forderungen aus Genf. Der Rat kann politischen Druck ausüben und Verstöße dokumentieren, nicht zuletzt durch eine öffentlich zugängliche Datenbank, aber durchsetzen kann er die Beschlüsse nicht. Das hängt entscheidend von der Bereitschaft des jeweiligen Staates ab.
Welche Reformen sind im Gespräch?
Kritiker bemängeln vor allem, dass auch Staaten mit zweifelhafter oder nachweislich schlechter Menschenrechtsbilanz in den Rat gewählt werden. So war zum Beispiel Saudi-Arabien schon mehrfach Mitglied, obwohl es besonders rigide gegen Regierungskritikerinnen und -kritiker vorgeht. Ähnliches gilt für Ägypten, China, Kuba oder Venezuela. Deshalb ist ein Reformvorschlag, die Menschenrechtsbilanz bei der Wahl stärker zu berücksichtigen. Ein anderer ist, stets Gegenkandidaten ins Rennen zu schicken, was bislang nicht immer der Fall ist. Außerdem gibt es Forderungen, den Menschenrechtsrat innerhalb der UN aufzuwerten, ihn von einem Nebenorgan zu einem Hauptorgan zu machen. Das könnte ihm eine größere Bedeutung verleihen und ihm mehr Befugnisse bei der Kontrolle von Verbesserungen geben.
Welche Rolle spielt Deutschland im Menschenrechtsrat?
Deutschland gehört seit der Gründung des Rats zu seinen wichtigsten Unterstützern, politisch und finanziell. Es ist der zweitgrößte Geldgeber der Menschenrechtsarbeit in Genf und erachtet die Menschenrechte als unteilbar und universell gültig. Deutschland möchte sich in der nächsten Ratsperiode vor allem für einen besseren Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und der Zivilgesellschaft einsetzen und gegen die Todesstrafe weltweit eintreten. Als entschiedener Verfechter des Multilateralismus betrachtet Deutschland eine regelbasierte internationale Ordnung als unverzichtbar für den weltweiten Schutz der Menschenrechte.