Wie viel Streit verträgt die Demokratie, Frau Baer?
Zwölf Jahre war Susanne Baer Richterin am Bundesverfassungsgericht. Sie erklärt, warum es für sie im Rechtsstaat wie ein Sicherheitsgurt funktioniert.
Stadionverbote im Fußball, Corona-Maßnahmen oder Euro-Rettungsschirme. Als Bundesverfassungsrichterin war Susanne Baer an Entscheidungen über Streitfragen beteiligt, die so vielfältig sind wie das Leben in Deutschland. Rund 5.000 Verfahren erreichen das Gericht jedes Jahr. Privatpersonen, Organisationen und staatliche Stellen reichen sie ein, auch aus dem Ausland.
Konflikte gehören für Susanne Baer zur Demokratie. Für sie ist entscheidend, dass sie innerhalb der Regeln des Grundgesetzes ausgetragen werden. Eine Demokratie verträgt viel Streit, solange Grundrechte gewahrt bleiben und unabhängige Gerichte darüber wachen.
Regierung, Opposition und Bürger können staatliche Entscheidungen vor Gericht überprüfen lassen. Das Bundesverfassungsgericht setzt dafür den rechtlichen Rahmen. Es sorgt dafür, dass Streit nach festen Regeln ausgetragen wird und nicht das Recht des Stärkeren gilt. Genau darin sieht die Rechtswissenschaftlerin eine Stärke des Rechtsstaats.
In ihrem Buch Rote Linien schreibt sie: „In einer Gesellschaft, die sich streitet, entscheiden Verfassungsgerichte, wie weiter gestritten werden darf und was außer Streit steht.“ Ohne solche Regeln droht Streit zum reinen Kräftemessen zu werden.
Das Verfassungsgericht funktioniert wie ein Sicherheitsgurt. Es schnürt nicht ein, blockiert aber im Notfall und verhindert schwere Verletzungen.
Die Grundrechte hüten
Die Aufgabe der Richterinnen und Richter: Sie prüfen, ob ein Fall Grundrechte berührt. Damit sind die wichtigsten Rechte gemeint, die jeder Mensch in Deutschland gegenüber dem Staat hat. Dazu gehören etwa die Menschenwürde, die Meinungsfreiheit, die Gleichheit vor dem Gesetz oder die Religionsfreiheit. Wenn ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil diese Rechte verletzen könnte, prüft das Bundesverfassungsgericht den Fall. Es entscheidet, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder geändert werden muss.
Genau darin sieht Susanne Baer die zentrale Schutzfunktion des Gerichts. „Das Verfassungsgericht funktioniert wie ein Sicherheitsgurt. Es schnürt nicht ein, blockiert aber im Notfall und verhindert schwere Verletzungen“, erklärt sie. Das Gericht wirkt damit als Schutzinstanz, besonders in politischen Krisenzeiten, in denen demokratische Institutionen unter Druck geraten und gesellschaftliche Konflikte zunehmen.
Grenzen der Macht
Immer wieder verpflichtet das Bundesverfassungsgericht die Politik nachzubessern, wenn Gesetze Grundrechte verletzen. Dass solche Entscheidungen nicht allen gefallen, gehört zum Rechtsstaat.
„Ein Verfassungsgericht garantiert keine perfekte Demokratie“, erklärt Baer. „Aber es hilft sicherzustellen, dass gesetzlich verankerte Rechte nicht einfach übergangen werden können.“
Das Gericht entscheidet nicht, was politisch gewollt ist, sondern was rechtlich erlaubt ist.
„Die inhaltliche Ausgestaltung der Demokratie ist und bleibt Sache der Politikerinnen und Politiker“, schreibt Baer. „Ihr Spielraum ist jedoch begrenzt: Er endet dort, wo Grundrechte verletzt werden.“
Vorbild für Gerichte weltweit
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet Konflikte, ohne eigene Machtmittel zu haben. Seine Stärke sind Argumente und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Auch international gilt das Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz in Karlsruhe hat, als Vorbild. Viele Länder haben ihre Verfassungsgerichte nach ähnlichen Prinzipien aufgebaut: unabhängige Richter, klare Verfahren und der Schutz der Grundrechte.
„Die Existenz unabhängiger Gerichte ist ein Gradmesser für den Zustand der Demokratie“, schreibt Baer. „Deshalb stören sie all jene, die keine Grenzen akzeptieren und nur ihre eigenen Interessen verfolgen.“
Zur Person: Susanne Baer
Susanne Baer, geboren 1964, ist Rechtswissenschaftlerin und Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zwölf Jahre war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Sie lehrt und forscht auch international, unter anderem in Europa und Nordamerika.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht, 1951 gegründet, ist das höchste Gericht für Verfassungsfragen in Deutschland. Es wacht darüber, dass Gesetze und staatliche Entscheidungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Anrufen können es Bürgerinnen und Bürger, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen, außerdem Gerichte sowie staatliche Organe wie Bundesregierung oder Bundestag.