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Gemeinsam für den Artenschutz

Robben, Fledermäuse und Zugvögel: Drei Beispiele zeigen, wie sich Deutschland mit europäischen Partnern für den Schutz von Tieren einsetzt.

Johannes Göbel, 02.03.2021
Kegelrobbe am Strand von Helgoland
Kegelrobbe am Strand von Helgoland © picture alliance/imageBROKER

Weltnaturerbe Wattenmeer: Nachbarschaftshilfe für Kegelrobben

Die Kegelrobbe kennt keine Grenzen: Ob sie vor der dänischen, deutschen oder niederländischen Küste nach Fisch taucht, ist dem größten Raubtier in der südlichen Nordsee gleich. Allerdings profitiert die Kegelrobbe davon, dass die drei Länder im Naturschutz gut zusammenarbeiten: Schon seit 1978 kooperieren sie, um das Wattenmeer als ökologische Einheit zu schützen. 2009 wurde das dänisch-deutsch-niederländische Wattenmeer in die Liste des Unesco-Weltnaturerbes aufgenommen. Mitte 2019 stellten Experten aus den drei Ländern fest, dass der Kegelrobben-Bestand im Wattenmeer in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen ist.

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EUROBATS: Europäischer Schutz für Fledermäuse

Fledermäuse sind jüngst in Verruf geraten – durch Vermutungen, sie könnten Überträger des Coronavirus sein. Das gilt aber nicht für europäische Arten. Fest steht allerdings auch, dass sie für Fachleute zu den besten Indikatoren für eine gesunde Umwelt zählen: Wo sich Fledermaus-Populationen gut entwickeln, ist das Ökosystem intakt und stabil. Sie ernähren sich von Insekten und halten deren Verbreitung im ökologischen Gleichgewicht, was zum Beispiel Bäume vor Schädlingsbefall schützt. Als einer der ersten Staaten ist Deutschland 1993 EUROBATS beigetreten, dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen. Das EUROBATS-Sekretariat befindet sich auf dem UN-Campus in Bonn. Aktuell arbeiten 37 Mitgliedstaaten gemeinsam am Schutz der fliegenden Säugetiere, von Norwegen bis Israel, von Portugal bis Georgien.

Bechstein-Fledermaus in einem Stollen in Nordrhein-Westfalen
Bechstein-Fledermaus in einem Stollen in Nordrhein-Westfalen © picture alliance / blickwinkel/P. Schuetz

Bonner Konvention: Zusammenarbeit für Zugvögel

Sie müssen gefährliche Reisen überstehen: Die meisten Zugvögel, wie etwa Seeschwalben und Störche, bewältigen sogar Tausende von Kilometern von ihren Sommerlebensräumen bis zu den Überwinterungsgebieten in Afrika. Die Gefahren reichen von der Jagd bis zu ungesicherten Stromleitungen. Mit Unterstützung Deutschlands trat 1983 die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten in Kraft, unter denen Zugvögel die größte Gruppe bilden. Mittlerweile sind der Konvention 131 Länder sowie die Europäische Union beigetreten. Durch zahlreiche, zum Teil völkerrechtlich verbindliche Abkommen, sind die Reisen der Zugvögel etwas sicherer geworden.

Storch im Flug über Hessen
Storch im Flug über Hessen © picture alliance/dpa

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