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Cyberschutz-Verpflichtung für Firmen ab 2026

Schutz wichtiger Anlagen und Unternehmen vor Cyberangriffen soll gesetzlich verankert werden. 

14.07.2025
Frau und Mann in Büro vor mehreren Computerbildschirmen
Firmen müssen sich auf Cyberattacken einstellen. © iStock

Berlin (dpa) – Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie für den verpflichtenden Schutz wichtiger Anlagen und Unternehmen vor Cyberangriffen in Deutschland bis Anfang 2026 gesetzlich verankern. „Das Bundesinnenministerium treibt dieses Thema im Moment mit Hochdruck voran“, sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, der Deutschen Presse-Agentur. „Ich habe die Hoffnung, dass wir es schaffen, dass es Anfang 2026 in Kraft treten kann.“ Zu dem Entwurf, der unter anderem die Pflicht zur Risikoanalyse und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen bestimmt, wurden laut Innenministerium Anfang Juli die Länder und betroffene Verbände angehört. 

Mit der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie soll mehr Cybersicherheit von Unternehmen und Institutionen geschaffen werden. Als wichtige Einrichtung im Sinne des Gesetzes gelten unter anderem größere Unternehmen der Sektoren Energie, Verkehr, Trinkwasser, Lebensmittelproduktion, Abwasser und Telekommunikation. Die Idee dahinter: Wenn sie nicht mehr arbeitsfähig wären – etwa weil ein Hacker ihre Daten verschlüsselt oder den Zugriff darauf blockiert hat – hätte das erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung. Die Pflicht zur Umsetzung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Cyberangriffen soll künftig schätzungsweise rund 29.000 Unternehmen betreffen und damit deutlich mehr als bisher.