Geschlechtseintrag und Vornamen frei wählen
Das neue Selbstbestimmungsgesetz macht es Menschen in Deutschland einfacher, Geschlechtseinträge und Vornamen ändern zu lassen.
Berlin (dpa) - Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen in Deutschland, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Seit heute ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers zu ändern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine Erklärung beim Standesamt. „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“, teilte Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus dazu mit. „Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität.“
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, sagte: „Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.“ Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz.