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Vier Fakten zur Bundesregierung

Was sind die Berliner Waschmaschine und die mysteriöse Kanzlermappe? Werde zum politischen Experten mit unseren Insider-Infos zur Bundesregierung. 

AutorinSabine Giehle, 01.08.2023
Kanzler oder Präsident? Wer hat in der Bundesrepublik das sagen?
Kanzler oder Präsident? Wer hat in der Bundesrepublik das sagen? © pictureAlliance/dpa

Wer ist wichtiger: Bundeskanzler oder Bundespräsident? 

Der Kanzler oder die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ist sehr ziemlich wichtig: Er oder sie schlägt dem Bundespräsidenten nicht nur die Ministerinnen und Minister der Bundesregierung vor, sondern er bestimmt auch die Leitlinien der Regierungspolitik. Das nennt man Richtlinienkompetenz. Protokollarisch ist der Kanzler oder die Kanzlerin aber nicht ganz so wichtig: Bei der Rangfolge der Repräsentantinnen und Repräsentanten der Verfassungsorgane kommt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident an erster Stelle. Dennoch hat das Staatsoberhaupt überwiegend repräsentative Aufgaben. Auf Platz 2 des Protokolls folgt übrigens die Präsidentin oderbzw. der Präsident des Deutschen Bundestages. Kanzlerin oder Kanzler erst auf Platz 3. 

Was ist die Berliner Waschmaschine?  

„Waschmaschine“ nennen die Berliner das weiße Gebäude des Bundeskanzleramts mit seiner runden Fensterfassade, das unter anderem das Kanzlerbüro und den Kabinettssaal beherbergt. 

Was ist eine Kanzlermappe

Allmorgendlich erstellt das Bundespresseamt eine Sammlung von aktuellen, in- und ausländischen Zeitungsberichten für den Bundeskanzler. Ergänzt wird diese Pressemappe oder Kanzlermappe durch Informationen über Berichte aus Fernsehen oder Rundfunk, bestimmten Blogs und den Sozialen Medien

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Wer bestimmt im Föderalismus? 

Ganz klar: alle. Denn jeder hat seine Aufgaben. Jedes der 16 Bundesländer ist auch ein Staat und hat eine eigene Landesregierung, und ein eigenes Parlament und erlässt eigene Gesetze. Für welche Bereiche die Länder zuständig sind, ist klar geregelt. Aufgaben, die nicht auf Länderebene zu erledigen sind, werden vom Bund übernommen, der für ganz Deutschland zuständig ist. Dann bestimmen die Länder über ihre Vertreterinnen und Vertreter im Bundesrat – der zweiten Kammer der Legislative im Bund – bei der Gesetzgebung mit. Falls es mal Streit gibt, gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. 

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