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Das ABC des deutschen Mediensystems

Warum Medien in Deutschland als „vierte Gewalt“ gelten, was der Pressekodex bedeutet und wie Pressefreiheit gesichert wird.

Eva Steinlein, 03.05.2022
Das deutsche Mediensystem – ein Überblick
Das deutsche Mediensystem – ein Überblick © Getty Images / iStockphoto

Die deutsche Medienlandschaft ist vielfältig und solide. Unabhängige Informationen zum Tagesgeschehen sind jederzeit via Radio, Fernsehen, Printmedien oder in Online-Nachrichtenportalen verfügbar.

Medien sind die „vierte Gewalt“

Die Bedeutung von Journalisten und Redaktionen ist so groß, dass viele sie als „vierte Gewalt“ neben Regierung, Parlament und Rechtsprechung bezeichnen. Die Presse ist frei, von der Verfassung geschützt und hat eine Kontrollfunktion – auch bei sich selbst.

Öffentlich-rechtliche und private Sender

Um zu wissen, was in ihrer näheren Umgebung passiert, abonnieren viele Menschen in Deutschland eine Lokalzeitung – sie berichtet über die Politik und Wirtschaft in ihrer Stadt, aber auch über Bauprojekte, Unfälle und Veranstaltungen. Überregionale Tageszeitungen wie die „Süddeutsche Zeitung“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ oder die „Welt“ liefern Hintergrundwissen und investigative Recherchen. Sie genießen traditionell ein hohes Ansehen.

Die neun Landesrundfunkanstalten, wie die regionalen Radio- und Fernsehsender der Bundesländer genannt werden, sind öffentlich-rechtlich organisiert. Sie finanzieren sich aus einem Beitrag, den alle Haushalte in Deutschland zahlen müssen. Dafür liefern die Sender eine Grundversorgung – neben Nachrichtensendungen und Dokumentationen gehören dazu auch Sportübertragungen, Quizshows und Seifenopern. Auch die Sender ZDF, Deutschlandradio und die Deutsche Welle, die nur im Ausland zu empfangen ist, sind öffentlich-rechtlich.

Privatsender wie n-tv, Pro Sieben/Sat 1 und RTL und kommerzielle Radiostationen wie Radio Energy oder Klassik Radio finanzieren ihr Programm hingegen durch Werbung.

Junge Mediennutzer informieren sich meist über Artikel, Videos und Podcast auf den Internetportalen und Mediatheken, die fast jedes Nachrichtenmedium in Deutschland hat.

Verfassung garantiert Meinungs- und Pressefreiheit

Dass es so viele unterschiedliche Nachrichtenmedien in Deutschland gibt, liegt auch an der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit der Bundesrepublik. Im Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…) Eine Zensur findet nicht statt.”

Wer als Journalist arbeiten darf

Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist jedoch nicht geschützt – jeder darf sich so nennen. Wer belegen kann, als Journalist zu arbeiten, hat einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft bei staatlichen Behörden, ist teilweise vom strengen Datenschutzgesetz ausgenommen und darf nicht gezwungen werden, seine Quellen und Informanten preiszugeben (Zeugnisverweigerungsrecht).

Dennoch gelten für die mehr als 100.000 deutschen Journalisten Regeln. Die meisten haben ein Hochschulstudium und eine mehrjährige Ausbildung an einer Journalistenschule oder in einer Redaktion, ein sogenanntes Volontariat, absolviert. Für ihre Arbeit gilt das Pressegesetz ihres jeweiligen Bundeslandes.

Für Journalisten gilt der Pressekodex

Die journalistische Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass Journalisten die Quelle und den Inhalt einer Nachricht vor dem Veröffentlichen genau prüfen müssen. Können sie etwas nicht beweisen oder geben Gerüchte wieder, müssen sie das im Beitrag kennzeichnen. Außerdem darf die Berichterstattung nicht mit Werbung vermischt werden. Werbliche Inhalte müssen immer klar gekennzeichnet werden. Haben Journalisten eine Person oder einen Sachverhalt falsch dargestellt, sind sie verpflichtet, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Außerdem können Journalisten für das, was sie publiziert haben juristisch zur Verantwortung gezogen werden.

Auch die Journalisten selbst haben sich mit dem Pressekodex Regeln für ihre Arbeit gegeben. Darin verpflichten sie sich unter anderem, keine Vergünstigungen anzunehmen, die ihre Unabhängigkeit gefährden. Bei der Berichterstattung sollen sie die Privatsphäre und den Schutz der Ehre einer Person gegen das Recht der Öffentlichkeit auf Information abwägen. Sie sollen sich nicht von Sensationslust leiten lassen und niemanden diskriminieren oder beleidigen.

Die Kontrolleure: Presse- und Rundfunkrat

Ob die Journalisten diese Prinzipien einhalten, überwachen der Presserat und der Rundfunkrat. Beim Presserat können sich alle Bürger beschweren, wenn sie Verstöße gegen den Pressekodex sehen. Das Gremium prüft dann die Beschwerde. Bei Verstößen schickt es der betroffenen Redaktion einen Hinweis oder eine Missbilligung oder spricht eine öffentliche Rüge aus, die sie veröffentlichen soll.

Der Rundfunkrat überwacht, ob die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender ihren gesetzlichen Sendeauftrag erfüllen – das heißt, ob sie mit ihrem Programmangebot zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung und zur Sicherheit der Meinungsvielfalt in Deutschland beitragen. Der Rundfunkrat soll einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden: Gesellschaftliche Organisationen wie Gewerkschaften, Kirchen und Parteien stellen Mitglieder.

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