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Grundstein der Demokratie

Die Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 markierte einen Neuanfang für Deutschland.

15.04.2019
picture-alliance/ZB - Basic Law
Dani Karavan: „Grundgesetz 49“, Berlin © picture-alliance/ZB - Basic Law

Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und später von den Alliierten genehmigt. Die drei westlichen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und die USA hatten den Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg diesen Auftrag erteilt. Das Grundgesetz war zunächst nicht als andauernde Verfassung geplant, denn damals war die Hoffnung noch groß, die sowjetische Besatzungszone könnte bald wieder mit den anderen Westzonen vereinigt werden. Das war aber nicht der Fall: Bis zur Wiedervereinigung sollten mehr als 40 Jahre vergehen.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes

Zunächst hatte auf der bayerischen Insel Herrenchiemsee vom 10. bis zum 23. August 1948 ein erster Verfassungskonvent getagt, der die Grundlagen legte. So sollte es eine starke Bundesregierung geben, keine Volksabstimmungen, und das Staatsoberhaupt sollte nach den Erfahrungen der Vergangenheit nur noch eingeschränkte Machtbefugnisse erhalten. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes kamen dann ab dem 1. September 1948 in Bonn zusammen. Das Gremium wurde von den elf Ministerpräsidenten der Bundesländer eingesetzt und bestand aus gewählten Abgeordneten der Landtage, die meisten waren Juristen oder Beamte. Von den 65 Mitgliedern waren nur vier Frauen.

Diese Grundrechte stehen im Grundgesetz

Das wichtigste Ziel war es, Lehren aus der Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus zu ziehen. Besondere Bedeutung sollten deshalb jetzt die verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger erhalten. Sie legen fest, welche Rechte jeder Mensch und speziell jeder Staatsbürger gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat. Dazu gehören unter anderem der Schutz der Menschenwürde, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Glaubensfreiheit. Aus den geplanten drei Monaten Beratungszeit in Bonn wurden neun Monate, bis der Parlamentarische Rat schließlich das neue Grundgesetz verabschiedete.

„Es ist heute der 8. Mai. Es sind also heute vier Jahre her, seitdem der totale Krieg mit einer totalen Niederlage endigte“, machte damals Heinrich von Brentano, Mitglied des Parlamentarischen Rates und späterer Bundesaußenminister, in einer Rede vor dem Gremium die historische Tragweite deutlich: „Und heute vier Jahre später sind wir hier in Bonn, um die Grundlage eines neuen besseren Staates zu beraten und zu beschließen.“

Das Grundgesetz wird zur gesamtdeutschen Verfassung

41 Jahre später, nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.

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