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Flüchtlinge aus der Ukraine können überall einreisen

Information der Bundesregierung: Einreise und Registrierung ist überall in Deutschland möglich, nicht nur in Berlin.

11.03.2022
Flüchtlinge aus der Ukraine können überall einreisen
© picture alliance/dpa

Der Bundesregierung ist es in diesen Tagen besonders wichtig, dass die nach Deutschland flüchtenden Menschen vor dem Krieg in der Ukraine schnelle Hilfe und zuverlässige Informationen über ihre Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erhalten. Dabei hat es oberste Priorität, dass sich ukrainische Staatsangehörige und auch Angehörige anderer Staaten, die aus der Ukraine geflüchtet sind, schnell und transparent über den Alltag und das Leben in Deutschland informieren können.

Hier die wichtigsten Informationen:

  • Es ist falsch, dass eine Einreise oder etwaige Anmeldungen / Registrierungen von Flüchtlingen aus der Ukraine nur in Berlin möglich sei. Sie ist im gesamten Bundesgebiet möglich.
  • Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Rechtsverordnung erlassen, mit der aus der Ukraine Vertriebene in Deutschland vorübergehend keinen Aufenthaltstitel benötigen. Sie ist am 9. März 2022 in Kraft getreten und ist rückwirkend zum 24. Februar 2022 anwendbar.
  • Die Verordnung gestaltet die Einreise und den Aufenthalt der Flüchtlinge in ganz Deutschland rechtssicher und gibt ihnen die erforderliche Zeit für die Einholung eines Aufenthaltstitels im gesamten Bundesgebiet.
  • Flüchtlinge, die im Rahmen der visafreien Einreise keine staatlichen Leistungen und Hilfen benötigen, werden erst registriert, wenn Sie den Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde im Bundesgebiet beantragen.
  • Registriert werden Sie ansonsten nur, wenn Sie sich an eine Behörde wenden, weil Sie Hilfe zum Beispiel in Form von Unterkunft oder sonstigen Leistungen benötigen.
  • Andere Informationen sind falsch. Auf folgenden Websites finden sie verlässliche Informationen der Bundesregierung, umfassende FAQs in mehreren Sprachen – auch auf Ukrainisch –, die über Asyl, die aktuellen Regelungen zur Einreise und Aufenthalt, sowie Unterstützungsleistungen informieren: deutschland.de, diplo.de (die Webseite des Auswärtigen Amtes), des BMI und auf der Seite der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie auf bundesregierung.de.
    Hier erhalten Sie alle Infomaterialien zur Corona Impfung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf Ukrainisch.

Das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ ist die digitale Anlaufstelle für den Start in Deutschland.